Corona-News 4        12.05.2020     BBV   

Liebe Billardfreundinnen, liebe Billardfreunde,

eigentlich wollte ich diese Mail schon am Samstag schicken und damit auch Fragen beantworten, die mir von Vereinen gestellt wurden. Das überarbeitete Corona-Konzept der DBU http://portal.billardarea.de/cms_magazine/show/6764 hat aber zu neuen Fragen geführt, die ich erst am Montag beantwortet bekam.

Das Wichtigste zuerst: noch immer ist nicht einmal ansatzweise abzusehen, wann in Bayern der Indoor-Sport wieder erlaubt wird. Der BLSV-Präsident vermutete letzten Freitag, dass es so sein wird wie im Freien, also kontaktlose Individualsportarten zuerst. Das ist wenigstens ein kleiner Hoffnungsschimmer.

Kurz zur Rechtslage: Die bayerische Corona-Verordnung https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/ verbietet noch immer den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und –einrichtungen (§ 9 Abs. 1 Satz 1). Ausnahmen gibt es für Sport im Freien und in Reithallen (Satz 2). Die Landratsämter und kreisfreien Städte können bei Bedarf die Regelungen der Verordnung verschärfen (§ 22), sie dürfen aber nichts abmildern oder gar komplette Ausnahmen erteilen, also auch nicht die Öffnung eines Vereinsheims erlauben.

Zwei Themen aus dem DBU-Konzept:

  1. Dürfen nur Personen eingelassen werden, die in der Billardarea registriert sind?
    Das ist nach meiner Meinung ein unzulässiger Eingriff in das Hausrecht. Auf Nachfrage wurde von der DBU bestätigt, dass auch nicht registrierte Vereinsmitglieder und Gäste Zutritt haben dürfen.
    Es muss aber die Anwesenheit dokumentiert werden, entweder
    - mit der DBU-ID (aus der Area) oder
    - mit einer vereinsinternen Mitgliedsnummer oder
    - mit Name, Anschrift und Telefonnummer (Problem: Datenschutz).
    Auf jeden Fall muss gewährleistet sein, dass bei einer Infektion mögliche Kontaktpersonen sicher und schnell festgestellt werden können.
  2. Was ist gemeint mit „Abstandsregel von 2 Metern zwischen den Billardtischen“?
    Hier ist gemeint, dass nur Billards benutzt werden dürfen, die vom nächsten Tisch mit Spielbetrieb mindestens 2 Meter entfernt sind.
    Hintergrund: Corona wird uns noch lange erhalten bleiben, wir müssen alle erst lernen, damit umzugehen. Gerade in der Konzentration während einer Partie sind wir es nicht gewöhnt, auf Abstand zu anderen zu achten. Die Regelung ist für die Eingewöhnung in der ersten Zeit gedacht und soll später aufgehoben werden.

Wir empfehlen Euch, in jedem Verein schon jetzt einen Corona-Beauftragten zu benennen, der sich um das Thema kümmert.

Dazu werden wir eine Arbeitshilfe erstellen, ein erster Entwurf liegt bereits vor, vielen Dank an Roland Gruß!

Zur geplanten Umstellung Spieljahr = Kalenderjahr wird der Sportrat der DBU die Fragen und Anregungen der Landesverbände zusammenstellen und zusammen mit seinen Antworten verteilen. Anschließend werden die Landesverbände im Umlaufverfahren abstimmen. Angesichts der Umstände wird es aber wohl keine Alternative geben.

Zum Schluss noch zu den ausstehenden Terminen in Bayern. Wir wollen die Entscheidungen, ob sie noch vor dem 30.06. stattfinden, so spät wie möglich treffen. Die Ereignisse der letzten Woche mit zahlreichen unvorhersehbaren Öffnungen haben uns in dieser Ansicht bestärkt.

Vor allem die LM Pool sollen möglichst wie geplant stattfinden, weil viele Spieler zum Teil schon vor Monaten dafür Urlaub genommen haben. Für den Fall einer Absage hat der SpA Pool einen Plan B erarbeitet, die Details wird Wolfgang Buchwald mitteilen. Vielen Dank an alle Beteiligten!

Für Fragen und Anregungen zum Umgang mit Corona stehe ich Euch gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans Dirsch
Präsident BBV
Tel. 0179/29 11 079